Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche |
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Änderung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ab 01.08.2019
Seit dem Jahr 2011 können Sie im Rahmen des Bezuges von Leistungen nach dem SGBII, Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe für Ihr(e) Kind(er) Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beantragen.
Das sogenannte Bildungs-/ und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche in Bezug auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Für BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) ist das Jobcenter Stadt Koblenz zuständig; für BezieherInnen von Sozialhilfe, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales der Stadt Koblenz.
Der Gesetzgeber hat zum 01.08.2019 verschiedene Änderungen im Rahmen der Bildung und Teilhabeleistungen beschlossen. Das Gesetzpaket unter dem Titel „Starke Familien Gesetz“ beinhaltet einige Vereinfachungen für die Antragssteller sowie die Erhöhung verschiedener Leistungen der Bildung und Teilhabe.
Die wichtigsten Leistungsverbesserungen sind u.a.:
Was bedeutet die Gesetzänderung für Sie, sofern Sie bereits Leistungen für Bildung- und Teilhabe erhalten oder bislang noch nicht in Anspruch genommen haben?
Hier finden Sie die neuen Formulare.
Sie erhalten für Ihr Kind/ Ihre Kinder bereits Leistungen für Bildung- und Teilhabe?
Sofern Sie vom Jobcenter Stadt Koblenz einen Bewilligungsbescheid erhalten haben, der die Leistungen
betrifft und dessen zeitliche Geltung über den 31.07.2019 hinausreicht, ist es nicht erforderlich, gegen diesen Bescheid Widerspruch zu erheben. Wer unter den gesetzlichen Voraussetzungen von den Leistungsverbesserungen profitieren kann, wird diese ab dem 01.08.2019 auch rückwirkend erhalten und die Bewilligungen werden von Amts wegen korrigiert und Nachzahlungen vorgenommen bzw. ein neuer erweiterter Gutschein übersandt.
Lesen Sie sich das Merkblatt bitte sorgfältig durch, um entscheiden zu können, ob Sie für Ihr(e) Kind(er) ggf. weitere Bedarfe geltend machen möchten. Sofern dies der Fall ist, füllen Sie bitte die jeweiligen Ergänzungsblätter aus und reichen diese mit den entsprechenden Nachweisen im Jobcenter Stadt Koblenz ein.
Sie erhalten für Ihre Kinder/ Kind noch keine Bildung & Teilhabe?
Wer bislang keine Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder in Anspruch genommen hat, füllt bitte die entsprechenden Ergänzungsblätter für die jeweilige Bildung und Teilhabeleistung aus und reicht diese im Jobcenter Stadt Koblenz ein. Für Zustimmung der Eltern und der Erhebung personenbezogener Daten und Übermittlung an einen Anbieter der Leistung (z.B. Verein, Kita, etc.) verwenden Sie bitte unseren Vordruck Beiblatt zum HA für die Bildung und Teilhabe und reichen diesen vollständig ausgefüllt pro Kind einmalig ein. Lesen Sie sich das Merkblatt bitte sorgfältig durch, sodass Sie entscheiden können, welche Leistungen Ihr(e) Kind(er) benötigen und der Bedarf im Vordruck gekennzeichnet werden kann.
Bitte füllen Sie für jedes Kind einen gesonderten Vordruck aus. Der Bedarf kann nur innerhalb des aktuellen Bewilligungszeitraums geltend gemacht werden. Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen erneuten Antrag, sollte die BuT Leistung noch bestehen, um so eine Leistungsunterbrechung zu vermeiden.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Antragsformulare?
Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten des Postfachservices über Jobcenter.Digital oder reservieren sich hier Ihren persönlichen telefonischen Beratungstermin.
Unser Service-Telefon steht Ihnen zudem von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0261 579245 – 780 zur Verfügung.
Wir werden uns bemühen, Ihr Anliegen schnellstmöglich und unbürokratisch zu klären. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitung auf Grund der Vielzahl der Anträge etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.