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Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Koblenz unterliegt das Jobcenter Stadt Koblenz dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Die nachfolgenden Informationen werden zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes zur Verfügung gestellt: