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Förderung
Praktikum bei einem Arbeitgeber
Im Rahmen betrieblicher Praktika besteht die Möglichkeit, direkt am Arbeitsplatz die Eignung für die Stellenbesetzung festzustellen bzw. Minderleistungen zu erkennen und gegebenenfalls abzubauen. Vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt zum Jobcenter auf.
Eingliederungszuschuss:
Bei der Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis können Arbeitgeber Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitsnehmers. Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages müssen diese Leistungen beantragt werden.
Einstiegsqualifizierung
Mit der Einstiegsqualifizierung (EQ) soll unversorgten Jugendlichen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven der Zugang in die Ausbildung erleichtert werden. Es handelt sich dabei um ein betriebliches Langzeitpraktikum mit einer Dauer von 6 bis 12 Monaten. Das Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag die gesetzlich festgelegte Praktikumsvergütung sowie einen pauschalierten Anteil an der Gesamtsozialversicherung. Bewerberprofile sowie Unterlagen und Beispiele zur EQ hält der Arbeitgeberservice für Sie bereit!
Weiterführende Informationen sowie Musterverträge finden Sie auch auf den Internetseiten der zuständigen Kammern:
www.ihk.de
www.handwerkskammer.de
Bitte beachten Sie:
Wenn Kosten entstehen ist es notwendig, diese immer vorher schriftlich oder mündlich bei Ihren persönlichen Ansprechpartnern im Jobcenter zu beantragen. Nur dann können Ihnen anfallende Kosten, wie z.B. die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, erstattet werden.
Welche Leistungen können Sie beantragen: