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Rechte und Pflichten
Die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Jobcenter bringt gewisse Rechte und Pflichten mit sich. Die aufgezählten Punkte sind nicht abschließend und sollten ggf. bei Fragen mit der persönlichen Ansprechpartnerin/ dem persönlichen Ansprechpartner besprochen werden.
Rechte:
Jede/r hat eine Arbeitsvermittlerin bzw. einen Arbeitsvermittler als Ansprechpartner/in für Schul-, Ausbildungs- und Arbeitssuche. Fragen zum Leistungsbezug, Kindergeld, Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe können hier nicht geklärt werden. Zusätzlich zu einer Beratung über Ausbildungs- und Arbeitsmarkt können bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen Kosten erstattet werden z.B. Bewerbungen, Probearbeiten (Fahrkosten) oder Arbeitskleidung und Arbeitsmittel bei Ausbildungs-/Arbeitsaufnahme.
Pflichten:
Alle erwerbsfähigen Personen, die Leistungen vom Jobcenter Stadt Koblenz bekommen, haben alle Möglichkeiten zu nutzen zur Verringerung und Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Das bedeutet, an Maßnahmen teilzunehmen oder eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen.
Jede Änderung in den persönlichen Verhältnissen ist sofort dem Jobcenter mitzuteilen (Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme, weiterer Schulbesuch, Praktika, Nebentätigkeit, Umzug, Telefonnummer, Krankheit).
Eine Ortsabwesenheit, ist beim Jobcenter Stadt Koblenz vorher zu beantragen (maximal 21 Kalendertage im Jahr); Urlaubsgeld gibt es nicht. Der Antrag muss immer vorher gestellt werden.