Jobcenter Koblenz
Leistungen der Grundsicherung
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Leistungen der Grundsicherung

 

Die Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden als Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bezeichnet. Erwerbsfähige Personen erhalten Arbeitslosengeld II, Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bzw. nicht erwerbsfähige Erwachsene erhalten Sozialgeld.

Leistungsberechtigte und ihre Angehörigen erhalten jeweils den maßgebenden Regelbedarf, der den Lebensunterhalt sichert.

Weiterhin werden auch Zahlungen für die Miete (bei einem Eigenheim für Belastungen wie Hypothekenzinsen), Betriebs- und Heizkosten erbracht.

Hinzu kommen ggf. Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen, u.a. bei  Schwangerschaft oder Alleinerziehung von Kindern, einmalige Leistungen wie beispielsweise die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.

Gewährt werden können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist auch eine Darlehensgewährung, z.B. für unabweisbare Bedarfe, möglich.

Außerdem sind Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld II im Regelfall kranken- und pflegeversichert.