Kinderbetreuung |
jobcenter.digital
Wichtige Jobcenter Angelegenheiten schnell und bequem online erledigen:
www.jobcenter.digital
Kinderbetreuung
Als Leistung zur Kinderbetreuung nach dem SGB II können die Angebote gefasst werden, die an erwerbsfähige Hilfebedürftige erbracht werden und die im Zusammenhang mit der Aufnahme oder dem Erhalt von Arbeit, Beschäftigung und Qualifizierung stehen.
Bei der Bestimmung der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen nach dem § 16a SGB II sind die Regelungen des SGB VIII, des SGBXI und des SGB XII zu beachten.
Ihre Integrationsfachkraft steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an!
Bitte beachten Sie:
die Bereitstellung der sozialen Leistungen nach § 16a SGB II sind Ermessensleistungen; das heißt sie können gewährt werden, wenn Sie für die Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind.