Jobcenter Koblenz
Förderung
Jobcenter Koblenz

 

Förderung

 

Ausbildungsbegleitende Hilfen

Du erhältst neben der Ausbildung eine gezielte, kostenfreie und notwendige Hilfe, um Deine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.

Flyer - So schafftst du deine Ausbildung

 

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

Die außerbetriebliche Ausbildung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, welche nach dem Ende ihrer Schulzeit oder nach dem Abbruch einer bereits begonnenen Ausbildung keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden

Bei weiteren Fragen sprechen Sie ihren persönlichen Ansprechpartner an.

 

Eingliederungszuschuss

Bei der Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis können Sie als Arbeitgeber Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitsnehmers. Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages müssen diese Leistungen beantragt werden. Das Team des Arbeitgeberservice berät Sie gern persönlich, telefonisch oder kommt auch zu Ihnen in den Betrieb.

 

Einstiegsqualifizierung

Mit der Einstiegsqualifizierung (EQ) soll unversorgten Jugendlichen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven der Zugang in die Ausbildung erleichtert werden. Es handelt sich dabei um ein betriebliches Langzeitpraktikum mit einer Dauer von 6 bis 12 Monaten. Das Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag die gesetzlich festgelegte Praktikumsvergütung sowie einen pauschalierten Anteil an der Gesamtsozialversicherung. Bewerberprofile sowie Unterlagen und Beispiele zur EQ hält der Arbeitgeberservice für Sie bereit!

Weiterführende Informationen sowie Musterverträge finden Sie auch auf den Internetseiten der zuständigen Kammern:

http://www.ihk.de/

http://www.handwerkskammer.de/

 

Praktikum bei einem Arbeitgeber

Im Rahmen betrieblicher Praktika besteht die Möglichkeit, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung eines Mitarbeiters die Eignung für die Stellenbesetzung festzustellen bzw. Minderleistungen zu erkennen und gegebenenfalls abzubauen. Vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber nehmen Sie bitte Kontakt zum Jobcenter auf.

 

Bitte beachten Sie
Wenn Kosten entstehen ist es notwendig, diese immer vorher schriftlich oder mündlich bei Ihren persönlichen Ansprechpartnern im Jobcenter zu beantragen. Nur dann können Ihnen anfallende Kosten, wie z.B. die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch, erstattet werden.