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Eingliederungszuschuss
Sie möchten eine/n neue/n Mitarbeiter/in einstellen, diese/r verfügt jedoch (noch) nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse, die Sie von ihrer/ihrem neuen Mitarbeiter/in erwarten? Eine Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, ist erforderlich? Hierbei kann Sie das Jobcenter Koblenz finanziell unterstützen.
Höhe und Dauer der Förderung
In welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Eingliederungszuschuss gezahlt werden kann, ist in jedem Einzelfall vor der Einstellung zu prüfen. Ihr Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird zusätzlich in pauschalierter Form berücksichtigt.
Ermessensleistung
Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Der Eingliederungszuschuss wird gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers erforderlich ist. Hierüber entscheidet der unten angegebene Mitarbeiter des Jobcenters Koblenz. (§§ 88 – 92 SGB III)
Antragstellung
Der Eingliederungszuschuss für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bei dem Jobcenter Stadt Koblenz zu beantragen. Bitte nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit uns auf, bevor Sie die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer einstellen.