Jobcenter Koblenz
Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz
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Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz

 

Als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Koblenz unterliegt das Jobcenter Stadt Koblenz dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Die nachfolgenden Informationen werden zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes zur Verfügung gestellt: