Jobcenter Koblenz
Arbeitsvermittlung
Jobcenter Koblenz

 

Arbeitsvermittlung

 

Die Persönlichen Ansprechpartner (pAp) unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Arbeitsstelle. In Beratungsgesprächen wird der pAp Ihre individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten einschätzen, um gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte auf dem Weg in eine Arbeit zu suchen. Der pAp kann Ihre Suche nach einem Arbeitsplatz finanziell unterstützen.

 

Eine Eingliederungsvereinbarung wird mit jedem Kunden der Arbeitslosengeld II erhält abgeschlossen. In dieser gemeinsamen Vereinbarung halten der pAp und der Kunde fest, welche Schritte Sie unternehmen wollen, um Ihre Ziele, wie z.B. die Arbeitsaufnahme, zu erreichen. Die Eingliederungsvereinbarung enthält ebenso die Strategien von Seiten des Jobcenters, um Sie bei der Arbeitssuche bzw. der Wiedereingliederung in Arbeit zu unterstützen.

 

Kundenaktivitäten sind uns wichtig und unverzichtbarer Bestandteil des Integrationsprozesses. Leistungen nach dem SGB II werden nur gezahlt, sofern Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebendenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und bestehende vorrangige Leistungsansprüche beantragen und geltend machen.

 

Der Jobcenter-Kunde muss aktiv an allen vereinbarten Maßnahmen zu seiner beruflichen Integration mitwirken. Die geforderte Mitwirkung bezieht sich z.B. auf die Wahrnehmung von Terminen beim Jobcenter, den Nachweis eigener Bewerbungsbemühungen oder auch die Teilnahme an Förder-/ Eingliederungsmaßnahmen.

 

Grundsätzlich gilt, dass Ihnen alle Tätigkeiten zugemutet werden, zu denen Sie körperlich, geistig und seelisch in der Lage sind. Sollten Sie also Fragen bzgl. des Stellenangebotes haben, kontaktieren Sie am besten umgehend Ihren pAp.

 

Falls Sie nach einer erfolgten Arbeitsaufnahme Ihren Lebensunterhalt durch Ihr Einkommen nicht sicherstellen können, wird Ihnen das Jobcenter auch weiterhin zusätzlich Arbeitslosengeld II in der Höhe gewähren, der notwendig ist, Ihren Bedarf zum Lebensunterhalt zu decken. Wir prüfen für Sie, inwieweit Sie evtl. weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.