Schwerbehinderte Menschen |
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Schwerbehinderte Menschen
Viele Arbeitgeber haben es bereits bemerkt: Behinderte Menschen können ein großer Gewinn für einen Betrieb sein. Weil sie auf ihrem Fachgebiet absolut fit sind. Und weil sie in ihrem Unternehmen ein Klima der Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme fördern, das allen Beschäftigten und damit letztlich auch der Geschäftsleitung zugute kommt. Behinderung hat viele Gesichter. Vor allem kommt es darauf an, genau den Arbeitsplatz zu finden, der zu einer Person und ihren "Eigenheiten" passt. Das gilt für alle Menschen.
Unser Ziel ist es, die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen zu verringern und diese dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren und somit die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern.
Behinderung hat viele Gesichter, ist aber nicht immer sichtbar. Arbeitssuchende mit Behinderung verfügen mehrheitlich über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zudem bringen sie eine hohe Motivation und großes Engagement mit und sind somit ein Gewinn für jedes Unternehmen. Behinderung ist nicht gleichzusetzen mit Leistungsminderung.
(Schwer)Behinderung: Infos auf einen Blick
Behindert ist ein Mensch im Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist und er dadurch Hilfen, etwa für die Teilhabe am Arbeitsleben, benötigt.
Schwerbehindert ist ein Mensch nach dem Sozialgesetzbuch IX, wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr festgestellt wird. Wichtig: Der Behinderungsgrad alleine sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus.
Gleichgestellt mit schwerbehinderten Menschen werden Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, aber unter 50 Prozent von der zuständigen Agentur für Arbeit dann, wenn die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet ist.
Beschäftigungspflicht
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (im Jahresdurchschnitt) sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Prozent dieser Arbeitsplätze durch Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Menschen zu besetzen. In der Regel wird die Beschäftigung eines Menschen mit einer Schwerbehinderung auf einen Pflichtplatz angerechnet. Eine Mehrfachanrechnung ist auf Antrag möglich, wenn die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt behinderungsbedingt besonders schwierig ist oder wenn Betriebe behinderte Jugendliche ausbilden.
Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen monatlich eine Ausgleichsabgabe entrichten. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die Beschäftigungschancen und -bedingungen von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern. Sie soll einen Ausgleich unter Arbeitgebern mit und solchen ohne schwerbehinderte Beschäftigte herbeiführen.
So können wir unterstützen
Um schwerbehinderte und ihnen gleich gestellte Menschen beim oft schwierigen ersten Schritt auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen, gibt es eine ganze Reihe von Förderungen: