Förderangebote für Arbeitnehmer |
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www.jobcenter.digitalEin Beispiel unserer Unterstützung durch die Förderung beruflicher Weiterbildung zeigte die Landesschau Rheinland-Pfalz/SWR RP.
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Unterstützung der Beratung und Vermittlung
Zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung können vom Jobcenter Stadt Koblenz anfallende Kosten übernommen werden. Hierzu zählen z. B. Bewerbungskosten und Reisekosten.
Diese Leistungen können entsprechend den Bestimmungen des § 16 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. § 44 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auf vorherigen Antrag gewährt werden.
Sie können jedoch nur dann gewährt werden, wenn diese Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Anbahnung einer Arbeit stehen, für die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden (bzw. für die Aufnahme oder Anbahnung einer Ausbildung).
Bewerbungskosten
Hierzu zählen z. B. die Kosten für schriftliche Bewerbungen per Post oder auch per Email/via Internet.
Reisekosten
Die Kosten für Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung sowie zu Vorstellungsgesprächen können vom Jobcenter Stadt Koblenz übernommen werden.
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die anfallenden Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels bezahlt werden.
Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen dabei berücksichtigt werden.
Bei Verwendung sonstiger Verkehrsmittel (z.B. Kfz) wird eine Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes gewährt.
Ob bzw. in welcher Höhe diese Kosten vom Jobcenter Stadt Koblenz übernommen werden, wird stets im Rahmen einer individuellen Ermessensentscheidung durch die zuständige Integrationsfachkraft entschieden
Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen, können bis zu 3 Monate einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 30 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes erhalten. Sofern Sie das 50. Lebensjahr bereits vollendet oder eine anerkannte Behinderung haben, ist für den Arbeitgeber eine höhere Förderung möglich.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Einstellung bei einem früheren Arbeitgeber erfolgt, bei dem der Arbeitnehmer während der letzten vier Jahre vor Förderbeginn mehr als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war; dies gilt nicht, wenn es sich um die befristete Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen handelt.
Sie können diese Förderung für sich nutzen, um Ihre Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Bewerben Sie sich intensiv um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt und informieren Sie den Arbeitgeber über diese Fördermöglichkeit. Bei Interesse muss der Arbeitgeber bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses den Antrag auf Eingliederungszuschuss beim Jobcenter Stadt Koblenz stellen.
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld bietet eine zusätzliche finanzielle Hilfestellung bei der Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich.
Existenzgründung
Wenn Sie als Arbeitslosengeld II-Bezieher zur Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit eine selbständige berufliche Existenz gründen möchten, so können Sie zur finanziellen Unterstützung in der Startphase durch das Jobcenter mit Einstiegsgeld oder mit einem Darlehen zur Beschaffung von notwendigen Sachgütern gefördert werden. Zentrales Ziel der Förderung von Existenzgründungen ist es, durch die selbständige Tätigkeit in einem angemessenen Zeitraum (12 bis max. 24 Monate) die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Dazu muss erkennbar sein, dass die Selbständigkeit als Haupteinnahmequelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts geplant wird. Um die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder nachhaltig zu verringern, muss das Jobcenter eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vornehmen. Hierbei werden die konkreten Erfolgsaussichten des Existenzgründungsvorhabens beurteilt. Der pAp stellt anhand der ihm vorgelegten Fakten zu der Existenzgründung eine Prognose darüber an, ob das Vorhaben tragfähig und geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers dauerhaft zu überwinden. Für diese Feststellung holt sich das Jobcenter den Rat von Existenzgründungsexperten ein.
Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten sind Zusatzjobs („1-Euro-Jobs“) mit der Zielsetzung, Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Tätigkeiten sollen einerseits die soziale Integration fördern, andererseits aber auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Die gesetzliche Grundlage für Arbeitsgelegenheiten ist § 16 d SGB II. Danach sollen für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Die Arbeitsgelegenheiten stellen dabei kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis dar. Die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt jedoch entsprechend anzuwenden.
Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten muss sichergestellt sein, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängt oder die Einrichtung neuer Arbeitsplätze verhindert wird. Die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten müssen deshalb im öffentlichen Interesse liegen, wettbewerbsneutral und zusätzlich sein.
Das Jobcenter Koblenz bietet in Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern eine Vielzahl von Arbeitsgelegenheiten in den unterschiedlichsten Einsatzfeldern an.
Wir beraten Sie gerne über geeignete Arbeitsgelegenheiten und Ihre daraus entstehenden Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Bitte sprechen Sie bei Interesse Ihre Integrationsfachkraft an.
MAT– Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger
Um Ihnen die für den ersten Arbeitsmarkt notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, können MAT / Trainingsmaßnahmen zur Qualifizierung des Bewerbers durchgeführt werden.
Gefördert werden Maßnahmen oder Tätigkeiten, die zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten beitragen.
Dazu zählen Maßnahmen, die:
die Eignung für eine berufliche Tätigkeit oder eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung feststellen
die Selbstsuche und Vermittlung von Arbeitslosen unterstützen, insbesondere durch Bewerbungstraining und Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche
Umfang der Förderung:
Während der MAT erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen nach dem SGB II
Unabhängig von der Art des Verkehrsmittels erhalten Sie Fahrkosten
Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren
Insgesamt darf die Förderung die Dauer von 12 Wochen nicht übersteigen.
MAG– Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber:
Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenter eine MAG zur Arbeitserprobung bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden.
Um Arbeitsuchenden die für den ersten Arbeitsmarkt notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, können auf Wunsch des Leistungsempfängers auch Maßnahmen bei einem Träger (MAT) zur Qualifizierung des Bewerbers durchgeführt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass die Einwilligung des Jobcenter erfolgt und die betriebliche Trainingsmaßnahme/MAG geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten zu verbessern.
Ziel dieser betrieblichen MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen. Während der MAG sind selbstverständlich alle Bestimmungen des Arbeitsrechts einzuhalten!
Förderung beruflicher Weiterbildung
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung kann Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen wie körperliche und geistige Eignung.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren entscheidet das Jobcenter Stadt Koblenz nach Beratung, inwieweit der Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung führen kann.
Hierbei kommt der Aufnahme des Arbeitsmarktes und Ihrer Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung wegen eines Qualifikationsdefizits notwendig ist, ist es unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch das Jobcenter Stadt Koblenz erfolgt.
Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft.
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird.
Bewerbungstraining
Die Maßnahme Bewerbungstraining richtet sich an alle, die Fragen rund um das Thema Bewerbungen haben und bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Eine gute und ansprechende schriftliche Bewerbung legt heutzutage einen wesentlichen Grundstein bei der Jobsuche. Wer mit einer perfekten Bewerbungsmappe und einem gut formuliertem Bewerbungsschreiben den Personalchef überzeugt, hat schon die erste Hürde auf dem Weg zum neuen Arbeitsplatz überstanden.
Um Ihnen bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsmappen zu helfen, bieten wir Ihnen die Maßnahme Bewerbungsunterstützung an.
Das Bewerbungstraining umfasst insbesondere die folgenden Angebote:
Entwicklung einer Strategie für Ihre Stellensuche
Informationen über den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Überblick über die Möglichkeiten der Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche
Anforderungen und aktuelle Standards der Bewerbungsunterlagen
Formulieren von Bewerbungen und Erstellen von Lebensläufen
Bewerben per Internet und E-Mail
Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Integrationsfachkraft.
Vermittlungsbudget
Das Vermittlungsbudget soll die Anbahnung und Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Std. wöchentlich sowie eines beruflichen Ausbildungsverhältnisses bei einem Arbeitgeber unterstützen. Die Förderung einer Beschäftigungsaufnahme im Ausland ist nur für EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz möglich.
Aus dem Vermittlungsbudget können Ausbildungssuchende sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose gefördert werden, wenn dieses für die berufliche Eingliederung erforderlich ist.
Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber oder Dritte gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
Zu diesen Leistungen gehören:
Bewerbungskosten
Mobilitätskosten
Kosten für Arbeitsmittel
Kosten für Nachweise
Kosten zur Unterstützung der Persönlichkeit
Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme oder dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis, bzw. vor der Kostenentstehung bei der zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter Stadt Koblenz beantragt werden.